Die Sozialversicherungsträger haben im elektronischen Antragsverfahren der A1-Bescheinigung Nachbesserungen vorgenommen. Ab dem 01.01.2020 gibt es u.a. die folgenden Änderungen: Beginn und Ende der Entsendung: Diese Angabe wird im Antrag als Pflichtfeld hinterlegt. Ob es sich um eine befristete Entsendung handelt, muss dafür nicht mehr angegeben werden. Antragsnachweis: Nach dem Absenden eines Antrags erhält man künftig...