Gilt bei einer Entsendung nach Frankreich (auch bei kurzfristiger Natur wie Dienstreisen oder Abordnungen) von Mitarbeitern das französische Recht? Auslandseinsätze fordern eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und damit verbunden der Personalabteilung. So sind einige Formalitäten und Antragstellungen vorzunehmen, die der Mitarbeiter auch ggf. vorweisen muss. Dies sind in Frankreich unter anderen die Beantragung der A1-Bescheinigung,...