Ab Januar 2026 teilweise Umstellung auf elektronische Antragstellung für Staaten mit Sozialversicherungsabkommen (Abkommensstaaten) Deutschland macht einen weiteren großen Schritt bei der Digitalisierung der sozialversicherungsrechtlichen Antragsverfahren im Rahmen der Auslandstätigkeit von Arbeitnehmern und implementiert ab dem 01. Januar 2026 ein elektronisches Antragsverfahren auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Tätigkeit in einem Abkommensstaat. Aktuell...