Unternehmen, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, müssen diese bei der Gewerbeaufsicht ITM (Inspection du Travail et des Mines) melden. Eine Meldung ist zwingend und muss selbst dann erfolgen, wenn die Entsendung nur von kurzer Dauer ist. Sie ist spätestens am ersten Tag des Einsatzes durchzuführen und erfolgt über eine elektronische Plattform, indem man die erforderlichen Elemente für den Erhalt des sozialen Identitätsausweises übermittelt.
Bei Missachtung der Bestimmungen zur Entsendung kann eine Verwaltungsstrafe zwischen 1.000,- und 5.000,- Euro pro entsandtem Arbeitnehmer und zwischen 2.000,- und 10.000,- Euro bei wiederholter Missachtung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des ersten Bußgeldbescheides verhängt werden!
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GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€59,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€140,00 excl. 19% VAT Add to cart Übernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |