Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Director of Industrial and Employment Relations (DIER) die Intention mitzuteilen, einen Mitarbeiter nach Malta zu entsenden. Dafür gibt es ein zweiseitiges englisches Formular, das vor der Entsendung übermittelt werden muss.
Eine Kopie des ausgefüllten Formulars muss bei der Gastgesellschaft auf Malta aufbewahrt werden. Der Mitarbeiter muss außerdem eine Kopie der Entsendemeldung am Arbeitsplatz zu Kontrollzwecken der DIER bereithalten.
Verstöße können Strafen für die betroffenen Unternehmen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafen beträgt zwischen 117,- und 1.165,- Euro pro Verstoß!
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GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
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