Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Polen entsendet, muss eine Arbeitgebererklärung über das Entsenden von Mitarbeitern nach Polen und/oder eine Meldung der Änderung der Arbeitgebererklärung einreichen. Die Arbeitgebererklärung muss spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme vorliegen.
Die zuständige Behörde ist die Nationale Arbeitsinspektionsbehörde, die kontrolliert, ob die polnischen Mindestbeschäftigungsbedingungen eingehalten werden.
Bei Verstößen gegen die Anforderungen des Gesetzes kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000,- PLN (ca. 6.900,- Euro) verhängt werden!
Mit unseren Angeboten Guide und Service haben Sie die Wahl, ob Sie mit einer übersichtlichen Guideline die erforderliche Registrierung selbst durchführen oder von unserem Rundum-sorglos-Paket profitieren, bei dem wir die Registrierung komplett für Sie durchführen.
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€29,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€100,00 excl. 19% VAT Add to cart Übernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |