Ihre Mitarbeiter reisen beruflich ins Ausland? Haben Sie an das Visum oder an notwendige Meldungen und Registrierungen gedacht?
Beruflich bedingte Reisen, auch bereits im Rahmen von kurzfristigen Dienstreisen, erfordern häufig die Beantragung eines Visums, welches zur Einreise und zum Aufenthalt für den vorgesehenen Einreisezweck berechtigt. Arbeitstätigkeiten erfordern zudem neben einem Visum i. d. R. auch die vorherige Beantragung einer Arbeitsgenehmigung für das jeweilige Zielland.
Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen.
Reisen ohne das Visum oder die erforderlichen Genehmigungen, Meldungen und Registrierungen können Sanktionen für Mitarbeiter und Unternehmen zur Folge haben.