Entsendungen, die länger als 30 Tage andauern, und Leistungen im Baugewerbe ab dem ersten Tag müssen in Litauen gemeldet werden. Die Dauer einzelner Entsendungen, die weniger als 30 Tage auseinanderliegen, werden aufaddiert.
Das Formular muss spätestens 5 Tage vor Beginn der Arbeitstätigkeit per Post oder per Fax bei zuständigen Lithuanian State Labour Inspectorate eingereicht werden. Bei Änderungen ist eine Korrektur zu melden.
Verstöße gegen die Regelungen können mit Sanktionen zwischen 160,- Euro und 1.460,- Euro pro Verstoß geahndet werden!
Mit unseren Angeboten Guide und Service haben Sie die Wahl, ob Sie mit einer übersichtlichen Guideline die erforderliche Registrierung selbst durchführen oder von unserem Rundum-sorglos-Paket profitieren, bei dem wir die Registrierung komplett für Sie durchführen.
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€29,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€110,00 excl. 19% VAT Add to cart Übernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |