Eintragung des wirtschaftlichen Eigentümers ins Handelsregister

275,00

Seit dem 01. August 2017 wurde eine Abgabepflicht von wirtschaftliche Eigentümern eingetragener Unternehmen bzw. juristischer Personen in Frankreich eingeführt. Als wirtschaftliche Eigentümer gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt die französische Niederlassung bzw. juristische Person kontrollieren. Eine Kontrollfunktion ist gegeben, wenn die natürliche Person über mehr 25% des Kapitals oder der Stimmrechte verfügt.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema uns führen die Registrierung für Sie durch.
Nachdem Sie das Paket hier kostenpflichtig beauftragt haben, erhalten Sie direkt erste Informationen. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um Sie bei der Planung zu unterstützen.

(zzgl. Gebühren des jeweiligen Handelsregisters)

Beschreibung

Unsere Leistungen:

  • Bereitstellung eines Fragenkatalogs
  • Zusammentragen der Informationen
  • Anfertigung des Dokuments für das Handelsregister
  • Korrespondenz mit den zuständigen Behörden
  • Abgabe des Dokuments und Registrierung beim Handelsregister
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