1. Strategie – Steuerliche Würdigung auf Basis des internationalen Steuerrechts für Zwecke der Payroll
Definition des steuerpflichtigen Arbeitslohns in Deutschland nach Maßgabe des deutschen Einkommensteuergesetzes
Definition des steuerpflichtigen Arbeitslohns im Ausland durch Experten aus unserem globalen Netzwerk (Kooperationspartner)
Zuordnung von Besteuerungsrechten hinsichtlich des entsprechenden Arbeitslohns gem. einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen (Ermittlung des in den beteiligten Ländern steuerpflichtigen Anteils des Arbeitslohns)
Identifizierung von steuerlichen Betriebsstätten für Zwecke der Lohnbesteuerung und entsprechenden Zuordnung des Besteuerungsrechts gem. DBA
Strategische Beratung in Bezug auf mögliche Steuerklauseln im Arbeitsvertrag (Tax Equalization vs. Tax Protection)
Zu den o. g. Punkten bieten wir auch In-House-Schulungen an – Sprechen Sie uns an!
2. Administration – Auswahl und gezielte Steuerung (Koordinierung) von Steuerberatern als Kooperationspartner auf Basis unseres globalen Netzwerks, z. B.:
für Zwecke erforderlicher Einkommensteuererklärungen der entsandten Mitarbeiter im Heimat- sowie im Gastland,
für weitere spezielle steuerrechtliche Fragestellungen.
3. Individuelle Vertragsgestaltung
Beispielsweise im Hinblick auf Steuerklauseln im Arbeitsvertrag, Entsendevertrag, Sideletter (z. B. Steuerausgleichsvereinbarungen)
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Kai Mütze Geschäftsführer IAC Unternehmensberatung GmbH