Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vorübergehend in der Schweiz einsetzt und dies nicht den gewöhnlichen Arbeitsort der Arbeitnehmer darstellt. Die Meldung hat spätestens 8 Tage vor dem Arbeitsbeginn zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die ersten 8 Tage im Kalenderjahr grundsätzlich meldefrei bleiben, unabhängig davon, ob eine tageweise oder ununterbrochene Betrachtung zugrunde liegt. Bei den Meldetagen erfolgt allerdings sowohl eine Betrachtung des Arbeitnehmers als auch eine Betrachtung des Unternehmens. Überdies gibt es Branchen, für die immer vom 1. Tag an registriert werden muss.
Wichtig ist zudem, dass jedem Unternehmen ein Kontingent von 90 Tagen zusteht, in welchem die Einsätze ohne eine ausländerrechtliche Bewilligung durchgeführt werden können. Nach Ausschöpfen des Kontingents ist eine Bewilligung notwendig.
Das Meldeverfahren besteht aus einer Online-Meldung, die im Online-Portal des Staatssekretariats für Migration abgesetzt werden muss. Werden die Entsendungen nicht fristgerecht gemeldet, werden Arbeitgeber verwarnt oder mit einer Geldbuße beschwert. Im Wiederholungsfall können Geldbußen von bis zu 30.000,- Schweizer Franken (ca. 25.000,- Euro) verhängt werden!
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