Sobald der Aufenthalt mehr als 8 Arbeitstage beträgt, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei der jeweils regional zuständigen Arbeitsbehörde (Subdirección General de Trabajo) vor der Tätigkeitsaufnahme melden. Ein landesweit einheitliches Online-Portal für die Meldung ist noch nicht vorhanden, dennoch muss eine Entsendemeldung erfolgen. Die Form der Meldung ist bei den jeweiligen Behörden unterschiedlich, sodass einige eine schriftliche Meldung verlangen, einige dafür ein Formular zur Verfügung stellen und bei einigen die Meldung formlos online erfolgen kann.
Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig von den spanischen Behörden geprüft. Im Fall von Verstößen können hohe Bußgeldsummen verhängt werden!
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GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Informationen zu Kontrollen |
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Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
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