Internationale Personaleinsätze sind vielfältig und das Entsendungsmanagement ist sehr komplex. Von kurzfristigen Dienstreisen bis hin zu langfristigen Einsätzen im Ausland: Für diese Aktivitäten müssen die strategischen, inhaltlichen und rechtlichen Komplexitäten klar und sicher umgesetzt werden, damit die Weichen für einen rechtssicheren Personaleinsatz gestellt sind.
Was genau ist eine Entsendung?
Eine Entsendung umfasst die räumliche und zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, in der Regel ins Ausland. Dabei kann zwischen kurzfristigen und langfristigen Entsendungen unterschieden werden. Einerseits gibt es kurzfristige Aufenthalte wie Auslandsreisen von wenigen Tagen um beispielsweise Vertragsverhandlungen vorzunehmen, längere Einsätze wie Montagearbeitern oder Serviceeinsätze, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer dauerhaften Verlagerung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers einhergehen.
Eine nur kurzfristige Auslandsreise kann bereits juristisch Probleme machen. Die Erbringung von Dienstleistungen ist innerhalb der Europäischen Union durch die Richtlinie 2014/67/EU geregelt. Diese besagt, dass auch bei kurzfristigen Einsätzen innerhalb Europas bereits Melde- und Dokumentationspflichten bestehen, die von Land zu Land variieren. Das Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der entsandten Mitarbeiter und die Gewährleistung eines Rechtsrahmens, der Dienstleistungserbringern mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bieten soll. Außerdem wird die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit durch die Verordnung 883/2004 geregelt. Diese macht die Beantragung der sog. A1-Bescheinigung bei einem Einsatz notwendig. Dies trifft je nach Einsatzland auch bei langfristigen Einsätzen zu.
Ein langfristiger Auslandseinsatz führt zu umfassendem arbeitsrechtlichen Anpassungsbedarf bis hin ggf. zur Begründung eines neuen, zusätzlichen Arbeitsverhältnisses zum (verbundenen Mutter-/Schwester-/Tochter-) Unternehmen im Ausland. Die längerfristige Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland ist grundsätzlich nicht im Wege des einfachen Direktionsrechts möglich, wenn die Entsendung nicht von vornherein Inhalt des Arbeitsvertrags ist, insbesondere aufgrund der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung oder Gegenstand bestehender Direktionsrechtsklauseln. Anderenfalls ist der Arbeitsvertrag nachträglich zu ändern und entsprechend dem neuen Einsatz- und Tätigkeitsgebiet neu zu vereinbaren (Abbildung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).
Seit Jahren ist die IAC GmbH Ihr kompetenter Partner, der Ihnen in diesem Anliegen umfangreiche Unterstützung bietet. Um unsere Zusammenarbeit mit unseren Kunden noch effizienter zu gestalten, haben wir eine digitale Lösung zum Erfassen und Beauftragen Ihrer kurzfristigen Dienstreisen entwickelt. Sie können datenschutzkonform in wenigen Schritten Ihre Mitarbeiter für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen anmelden. Bitte finden Sie alle relevanten Informationen unter dem Reiter EU-Meldetool. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei allen Fragen und Herausforderungen rund um langfristige Auslandseinsätze. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Kai Mütze
Geschäftsführer IAC Unternehmensberatung GmbH