Die Entsendebescheinigung A1 dient als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit des Heimatlandes gelten, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Gleichzeitig wird die Person von der Sozialversicherungspflicht im Gastland befreit. Die Entsendebescheinigung sollte immer vom betreffenden Arbeitnehmer mitgeführt und zudem beim Arbeitgeber aufbewahrt werden. Im Falle von Kontrollen im Ausland hat der Mitarbeiter so die Möglichkeit, seine Sozialversicherungsfreiheit nachzuweisen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
Weitere Informationen zur Entsendebescheinigung finden Sie hier: