Visa- und Einreisegenehmigungen – Unser Visascreening
Die Großzahl der Staaten außerhalb der Europäischen Union verlangt von Geschäftsreisenden eine Einreisegenehmigung (Visum). Einige andere, wie u. a. die USA oder die Schweiz, erlauben für bestimmte Zwecke auch die visafreie Einreise für 90 Tage. In Ländern mit befristetem Aufenthalt, ohne spezielles Visum können Geschäftsaktivitäten formal eingeschränkt sein.
Auslandseinsätze, die eine Arbeitsaufnahme oder die Durchführung eines Auftrages beinhalten, sind in aller Regel genehmigungspflichtig.
Ihre Mitarbeiter oder Geschäftsreisenden benötigen in der überwiegenden Zahl der außereuropäischen Länder vor ihrer Einreise eine Arbeitserlaubnis und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung – manchmal auch schon unterhalb von 90 Tagen.
Angekommen im Zielland gilt es, in einzelnen Staaten gesonderte Meldefristen und -pflichten zu beachten. In anderen Ländern benötigen Ihre Mitarbeiter nach Ankunft Dokumente der Innenbehörden, welche ihnen den Aufenthalt erleichtern: so z. B. um geschäftsbezogene Verträge abschließen zu können oder Bankkonten zu eröffnen, wie z. B. die Social Security Card in den USA.
In manchen EU- und EWR-Staaten sind trotz Reisefreiheit und aufenthaltsrechtlich vereinfachtem Verfahren bestimmte Meldepflichten zu beachten, so z. B. für die Ausübung von Dienstleistungen des Entsandten, wie zum Bespiel in der Schweiz.
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in Nordamerika, Europa, Afrika oder Asien tätig ist: wir filtern Ihnen die für Ihr Unternehmen notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen heraus und beraten Sie vor dem Auslandseinsatz gründlich zu Ihren Optionen: für eine sanfte Landung Ihrer Mitarbeiter.
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Kai Mütze Geschäftsführer IAC Unternehmensberatung GmbH