Deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Belgien entsenden, müssen diese vor Aufnahme der Tätigkeit bei den belgischen Behörden melden. Hierfür erfolgt eine Meldung über die mehrsprachige Internetplattform „Limosa“.
Limosa ist grundsätzlich für Arbeitnehmer bestimmt, die vorübergehend in Belgien arbeiten. Die Arbeitnehmer arbeiten gewöhnlich in einem anderen Land als Belgien und sind in einem anderen Land angestellt. Verknüpft ist dieses Erfordernis zudem an die Tatsache, dass keine Sozialversicherungspflicht in Belgien besteht.
Die Meldebescheinigung Limosa-1 muss vor Beginn der Aktivitäten in Belgien vorgelegt werden. Ohne den Limosa-1 Nachweis können Sie mit strafrechtlichen und Verwaltungssanktionen belegt werden!
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