Ausländische Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter nach Bulgarien entsenden, müssen diese spätestens bis zu einem Tag vor der Arbeitsaufnahme in Bulgarien angemeldet haben. Die Meldung ist schriftlich an das bulgarische Labour Inspectorate zu erfolgen.
Nach erfolgreicher Abgabe der Meldung und Registrierung, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Eine Kopie der Bestätigung muss während des Einsatzes dem Mitarbeiter und dem Kunden in Bulgarien zur Verfügung stehen und den Behörden bei Kontrollen unverzüglich vorgezeigt werden können.
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000,- bulgarische Lew (ca. 10.000,- Euro) pro Verstoß erhoben werden!
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
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SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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