Eine Entsendung von Mitarbeitern nach Griechenland muss dem zuständigen Staatlichen Arbeitsinspektorat am Arbeitsort des Mitarbeiters vor dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Arbeitgeber müssen sowohl ein Schreiben als auch eine Auflistung in griechischer Sprache einreichen.
Bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Entsendung müssen die Dokumente und eine Kopie der Meldung aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden.
Verstöße gegen die Regelungen können Geldstrafen in Höhe von 1.000,- Euro bis zu 30.000,- Euro pro Verstoß nach sich ziehen und sogar zur vorübergehenden Schließung des Projekts, der Abteilung oder des gesamten Unternehmens führen!
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GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
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Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
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