Arbeitgeber sind verpflichtet, der zuständigen Behörde die Entsendung von Mitarbeitern nach Kroatien vor Beginn der Entsendung zu melden. Bei einer Entsendung länger als drei Monate sollte die Tätigkeit bei der Fremdenpolizei am Einsatzort mit dem Vordruck 9a gemeldet werden.
Verstöße gegen die Regelungen können Geldstrafen in Höhe von 10.000,- HRK (ca. 1.400,- Euro) bis zu 30.000,- HRK (ca. 4.000,- Euro) pro Verstoß nach sich ziehen!
Mit unseren Angeboten Guide und Service haben Sie die Wahl, ob Sie mit einer übersichtlichen Guideline die erforderliche Registrierung selbst durchführen oder von unserem Rundum-sorglos-Paket profitieren, bei dem wir die Registrierung komplett für Sie durchführen.
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€39,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€95,00 excl. 19% VAT Add to cart Übernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |