Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsaufsichtsbehörde über das Entsenden von Mitarbeitern nach Lettland in Form eines Schreibens in der lettischen Sprache vor der Entsendung zu informieren. Es gibt leider noch keine Vorlage eines Musterschreibens.
Verstöße gegen die Regelungen können mit Sanktionen zwischen 70,- EUR und 1.100,- Euro pro Verstoß geahndet werden!
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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