Ausländische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach Liechtenstein entsenden, müssen diese spätestens bis zum Tag vor der ersten Arbeitsaufnahme in Liechtenstein anmelden. Die Meldung ist entweder schriftlich oder online abzugeben.
Nach erfolgreicher Abgabe der Meldung, erhalten Sie eine Bestätigung.
Bei Verstößen können hohe Bußgeldsummen erhoben werden!
Mit unseren Angeboten Guide und Service haben Sie die Wahl, ob Sie mit einer übersichtlichen Guideline die erforderliche Registrierung selbst durchführen oder von unserem Rundum-sorglos-Paket profitieren, bei dem wir die Registrierung komplett für Sie durchführen.
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€49,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€120,00 excl. 19% VAT Add to cart Übernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |