Möchte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in die Niederlande versenden, müssen diese grundsätzlich über das digitale Meldesystem der Aufsichtsbehörde für Soziales und Arbeit (Inspectie SZW) auf www.postedworkers.nl am Ort der Dienstleistungserbringung gemeldet werden. Die Meldung ist ab dem 01. März 2020 verpflichtend.
Zu beachten ist, dass für bestimmte Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit eine gesonderte Meldepflicht besteht, auf die in dieser Anleitung nicht eingegangen wird.
Mit unseren Angeboten Guide und Service haben Sie die Wahl, ob Sie mit einer übersichtlichen Guideline die erforderliche Registrierung selbst durchführen oder von unserem Rund-um-sorglos-Paket profitieren, bei dem wir die Registrierung komplett für Sie durchführen.
GUIDEGuide zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Immer auf dem aktuellsten Stand |
optional: Update Service |
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Preis ab:€49,00 excl. 19% VAT Add to cart Guide (Format: PDF) zur Orientierung und Unterstützung bei der selbstständigen Registrierung |
SERVICEÜbernahme der Registrierung und Beratung durch die IAC Unternehmensberatung GmbH |
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Übersicht Melde- und Registrierungspflicht |
Informationen über Nachweispflichten |
Informationen zu Kontrollen |
Informationen über Sanktionen |
Übersicht der benötigten Informationen und Unterlagen |
Guideline Registrierungsweg |
Durchführung vollständiger Registrierungsprozess |
Koordination aller notwendigen Unterlagen |
Bereitstellung übersichtlicher Checklisten |
Prüfung Registrierungsbestätigung auf Richtigkeit |
Persönliche Beratung und Beantwortung von Fragen |
Preis:€120,00 excl. 19% VAT Add to cart bei einer Einzelregistrierung |