Arbeitgeber sind verpflichtet, der Arbeitsinspektionsbehörde die Entsendung von Mitarbeitern nach Ungarn spätestens zu Beginn der Dienstleistungstätigkeit in Ungarn zu melden. Die Meldung erfolgt elektronisch auf der Website in englischer oder ungarischer Sprache.
Wenn der Arbeitgeber der Verpflichtung zur Meldung und Übermittlung von Daten nicht nachkommt, falsche Angaben getätigt hat oder die Daten nicht vollständig sind, muss der Fehler behoben und eine Geldstrafe wird erhoben. Für Verstöße können seitens der Arbeitsinspektion Geldstrafen zwischen 30.000,- ungarischen Forint (ca. 100,- Euro) bis zu 20.000.000,- ungarischen Forint (ca. 65.000,- Euro) auferlegt werden!
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