Wussten Sie, dass in Deutschland ein Anstieg erteilter Arbeitsvisa für ausländische Fachkräfte um rund 10 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist? Gründe hierfür sind der erleichterte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, die Digitalisierung des Visaverfahrens und die Bearbeitung von Visaanträgen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Bei Visa für Berufsausbildung, Studium und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen liegt der Anstieg sogar bei 20 %.
Es gibt zahlreiche Visa und Aufenthaltstitel für den Zweck der Beschäftigung, von denen wir Ihnen einige vorstellen wollen.
Blaue Karte
Die Blaue Karte ist ein beliebter Aufenthaltstitel für Arbeitnehmende mit einem Hochschulabschluss. Für die Beantragung dieser Karte ist es zwingend notwendig, dass eine enge Verbindung zwischen dem Hochschulabschluss und der angestrebten Tätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden kann. Hierbei muss ein verbindliches Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag in Deutschland vorliegen. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen und das Mindestgehalt 2025 beträgt für die klassische Blaue Karte mindestens 48.300 Euro.
Bei Beschäftigungen in Mangel- oder Engpassberufen kann die Blaue Karte auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro erhalten werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zugestimmt hat. Die Gehaltsschwellen können sich jährlich ändern. Das geringere Mindestgehalt gilt auch für Berufsanfänger, wenn der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte liegt. Bei Nachweis ausreichender und geeigneter Berufserfahrung können IT-Fachkräfte auch ohne Nachweis eines Hochschulabschlusses die Blaue Karte erhalten. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Blaue Karte nach §18g AufenthG erfüllen.
Wer die Gehaltsgrenzen nicht erreicht oder wenn es keine enge Verbindung zwischen dem Hochschulabschluss und der angestrebten Tätigkeit gibt, kann alternativ eine Aufenthaltserlaubnis für akademische Fachkräfte beantragt werden. Wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen. Es gibt auch Möglichkeiten, wenn überhaupt keine formale Qualifikation vorliegt oder diese nicht in Deutschland anerkannt ist. In diesem Fall muss jedoch ausreichend Berufserfahrung auf einem hohen Niveau nachgewiesen werden.
Wer noch nicht über ein Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag verfügt, kann mit der Chancenkarte nach Deutschland für den Zweck der Arbeitsplatzsuche einreisen.
Chancenkarte
Die Chancenkarte bietet die Möglichkeit, für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes zu erhalten. Die Chancenkarte soll insbesondere junge Menschen ansprechen und ist in der Regel bei Erstausstellung ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist um bis zu zwei Jahre möglich. Nebenbeschäftigungen bis zu 20 Stunden pro Woche und Probeschäftigungen können damit ausgeübt werden. Für Unternehmen könnte dies interessant sein, um auf diese Art und Weise neue Mitarbeitende kennenzulernen. Der Antragsteller muss entweder eine Fachkraft sein oder mindestens 6 Punkte für die ausländische Berufsausbildung oder den Hochschulabschluss erhalten, der im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sein muss. Bei deutscher Qualifikation oder ausländischer anerkannter Qualifikation müssen keine Punkte für den Erhalt der Chancenkarte erreicht werden. Wichtig ist zudem die Erbringung des Nachweises über die Sicherung des Lebensunterhaltes. Hier muss ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss ein Mindestbetrag von 12.324 Euro für die maximale Suchdauer von 12 Monaten (1.027 Euro pro Monat) nachgewiesen werden und zur Verfügung stehen.
Übrigens können Sie Ihre Chancen, das gewünschte Visum zu erhalten, unter anderem durch sorgfältig vorbereitete und vollständige Anträge erhöhen. Prüfen Sie daher im Vorfeld die Voraussetzungen sowie deren Erfüllung und holen Sie sich hierfür ggf. Unterstützung. So lassen sich auch mögliche Verzögerungen vermeiden.
Wenn Sie mehr über den Visum-Prozess für Deutschland oder andere Länder erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne!
Expat-Fakt: Laut der Expat Internations Umfrage 2024 schneidet Deutschland im Working Abroad Index mit Platz 23. in der vorderen Hälfte gut ab. Deutschland ist nicht nur für karriereorientierte alleinstehende Auswanderer interessant. Es hat auch für Familien viel zu bieten, was sich in einer sehr respektablen Platzierung (14.) im Family Life Index niederschlägt.
Fun Fact: In Deutschland gibt es mehr als 3.000 Brotsorten. 11,55 Millionen Deutsche essen anscheinend zum Frühstück am liebsten Brot mit Marmelade. Welches Brot mit Marmelade essen Sie am liebsten?