Änderungen Schweizer Meldeportal

Seit dem 17. März 2025 müssen Meldungen von Dienstreisen in die Schweiz über die Plattform Easygov.swiss vorgenommen werden.

Die Nutzung von Easygov setzt voraus, dass das meldende Unternehmen, über eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verfügt. Die UID kann über Easygov beantragt werden. Die Bestätigung kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen, nach Beantragung ist es sofort möglich, Meldungen von Dienstreisen in die Schweiz abzusetzen.

Daten aus der alten Anwendung, wie Meldebestätigungen und Mitarbeiterdaten, können bei der Erstanmeldung importiert werden. Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Um den Datenimport durchführen zu können, sind der Benutzername sowie der Zugriff auf die im alten Meldeprofil hinterlegte E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, müssen Sie ohne die bereits eingegebenen Daten neu beginnen.

Easgov ermöglicht es Arbeitnehmerdaten zu löschen, sowie einem Profil weitere bearbeitende Personen hinzuzufügen, die gegenseitig Zugriff auf erfasste Personen und Meldungen haben. Zukünftige sollen weitere Themen, wie beispielsweise die 120 Tage Bewilligung, für alle Kantone über die Easygov laufen.

Neu ist die Abfrage nach den Daten der meldenden Person und ob Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit durchgeführt wird. Zudem wird nicht mehr nach einer Kontaktperson beim Dienstleistungsempfänger gefragt, sondern nach einer Person mit Schweizer Adresse, die den Arbeitgeber vertreten kann. Dies kann auch der Arbeitnehmer sein. Laut einer kantonalen Arbeitsbehörde entspricht dies jedoch nicht den Wünschen der Behörde. Somit bleibt abzuwarten, ob sich dies noch ändern wird.

Die Reguläre Meldefrist von 8 Tagen bleibt bestehen. Weiterhin können Notfall- und Folgemeldungen über die Kommentarfunktion abgesetzte werden. Stornierungen und Verlängerungen sind nicht über das Portal möglich, sondern müssen weiterhin per Mail abgesetzt werden.

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