Bevor Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sie diese bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren. Für Mitarbeiter, deren Bruttoentgelt in den letzten beiden Entgeltperioden vor und während der Tätigkeit in Österreich nachweislich über einer festgelegten Entgeltgrenze liegt, entfällt die Registrierungspflicht für Entsendungen oder grenzüberschreitende Überlassungen. Die...