EU-Registrierung bei konzerninterner Entsendung Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen diese vor Beginn der Beschäftigung bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) melden. Wie in den meisten anderen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz gibt es auch in Österreich Ausnahmen von der Meldepflicht. Dazu zählen...