USA verschärfen Visum-Prozess

Was ist das H-1B-Visum?

Kurz erklärt: Das H-1B-Visum ermöglicht es amerikanischen Unternehmen, ausländische Arbeitnehmer in Fachbereichen einzustellen, die theoretisches oder technisches Wissen erfordern. Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsvisum, mit dem Menschen aus anderen Ländern in bestimmten Branchen wie Informationstechnologie, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Finanzen arbeiten können. Das H-1B-Visum ist bei Fachleuten beliebt, die in den USA arbeiten möchten, da es ihnen (bislang) ermöglichte, eine Green Card (einen ständigen Wohnsitz) zu beantragen.

Was hat die USA-Regierung beschlossen?

Am 19. September 2025 hat die amerikanische Regierung bezüglich des H-1B-Visum folgendes veröffentlicht – diese Veröffentlichung (proclamation) bezieht sich auf neue Anträge in der H-1B-Kategorie, die seit dem 21. September 2025 bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS eingehen: Für das H-1B-Visum muss ab sofort eine zusätzliche Gebühr von 100.000 US-Dollar entrichtet werden.

Das Weiße Haus veröffentlichte am 21. September 2025 eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum H-1B-Visum, die sowohl von der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS als auch dem Außenministerium online zur Verfügung gestellt wurde.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind:

  • Anträge, die bereits vor Inkrafttreten dieser Proklamation beantragt worden sind,
  • Reisende, die bereits in Besitz eines gültigen H1B-Visums sind,
  • Reisende, die kurz vor der Visaausstellung sind (bei bereits genehmigter Petition; erteilter I-797 Approval Notice) oder
  • Reisende, die sich mit einem gültig erteilten H1-B Visum in den USA befinden.

Die Proklamation beinhaltet u. a., dass die Einreise von Ausländern als Nicht-Einwanderer um Dienstleistungen in einem Spezialberuf eingeschränkt ist – gemäß Abschnitt 101(a)(15)(H)(i)(b) des INA, 8 U.S.C. 1101(a)(15)(H)(i)(b). Ausnahmen sind diejenigen Ausländer, deren Anträge mit einer Zahlung von 100.000 US-Dollar einhergehen oder ergänzt werden. Das Weiße Haus hat dazu ein Faktenblatt veröffentlicht.

Als Spezialisten gelten hochqualifizierte Fachkräfte, die u. a. in den Bereichen Informatik, Medizin, Ingenieurwesen, Finanzen, Wissenschaft und Kunst tätig sind und mindestens über einen Bachelor-Abschluss oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Zudem muss der US-Arbeitgeber nachweisen, dass für die angebotene Stelle keine qualifizierte US-Fachkraft zur Verfügung steht.

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat ebenfalls ein Memo herausgegeben. Bemerkenswert hierbei ist, dass das CBP-Memo vorsieht, dass „die CBP weiterhin aktuelle Inhaber von H-1B-Visa gemäß allen bestehenden Richtlinien und Verfahren bearbeiten wird“. Wie die Umsetzung im Detail stattfinden wird, steht noch aus.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen und wie sollten sie vorgehen?

Die nächste Antragsrunde für neue H-1B-Visa findet im März 2026 statt. Unternehmen und Antragsteller, die eine Antragstellung zu diesem Zeitpunkt planen oder sich bereits im Prozess befinden, sollten rechtzeitig prüfen, wer von den Neuerungen betroffen sein könnte. Zudem empfiehlt es sich, gegebenenfalls alternative Arbeitsvisum-Optionen für einen Aufenthalt in den USA in Betracht zu ziehen, wie z. B. E-Visa, L-1-Visa oder andere Möglichkeiten.

IAC-Geschäftsführer Kai Mütze: „Diese Kategorien sind alternativ einsetzbar, auch wenn wir hier ebenfalls spüren, dass stärke Kontrollen und Prüfungen bei den Antragstellungen erfolgen. Dennoch sind diese Kategorien eine weitere Option für die Entsendung in die USA.“

Haben Sie Fragen zu USA-Visa? Dann kontaktieren Sie uns – gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

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