Der Anfang September vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 enthält die geplanten Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen. Insbesondere ist eine weitere, deutliche Anhebung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen und der Jahresarbeitsentgeltgrenze geplant. Die Möglichkeit zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung setzt damit erneut ein höheres Einkommen voraus.
Die Werte werden jährlich an die Gehaltsentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der geplanten Werte für das Jahr 2026 und der aktuellen Vergleichswerte für das laufende Jahr 2025:

Vor dem Inkrafttreten müssen die Werte noch von der Bundesregierung beschlossen werden. Im Anschluss bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.
Erfahrungsgemäß ist mit der endgültigen Bekanntgabe der finalen Werte erst kurz vor Ende des Jahres im Dezember zu rechnen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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