Europäische Verordnung zu EU-Meldeportal

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 13. November 2024 einen Vorschlag für eine europäische Verordnung über ein gemeinsames elektronisches Formular für die Meldung der Entsendung von Arbeitnehmern. Der Vorschlag sieht die Einrichtung einer mehrsprachigen elektronischen Schnittstelle zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) vor, welches für die zentrale Meldung entsandter Arbeitnehmer im Güterverkehr genutzt wird. Diese Meldungen werden derzeit von den einzelnen Mitgliedstaaten unabhängig voneinander verwaltet (über Online-Portale, per Post oder per E-Mail).

Wenn die Verordnung angenommen wird, ist es möglich, ein gemeinsames System für die Registrierung von entsandten Arbeitnehmern in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. In der Verordnung ist jedoch vorgesehen, dass die Teilnahme für die EU-Mitgliedstaaten freiwillig ist. Dies hat zur Folge, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht zur Teilnahme am zentralen Registrierungssystem für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet sind.

Aufgrund der freiwilligen Teilnahme der Länder bleibt abzuwarten, ob dieses gemeinsame System wirklich einen Zuspruch bekommt. IAC-Geschäftsführer Kai Mütze: „Meines Erachtens kommt dieser Vorschlag deutlich zu spät, da bereits alle europäischen Länder sich mit einem eigenen System ausgestattet und entsprechende Prüfszenarien und Kontrollen auf die Meldungen in diesen eigenen Systemen aufgesetzt haben.“

Ziel der Verordnung ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Dienstleistungen innerhalb Europas anbieten, zu verringern.

Über weitere Veränderungen halten wir Sie auf dem Laufenden und sind ihr Partner für EU-Meldungen und -Registrierungen. Kontaktieren Sie uns!

Hier geht es zum Vorschlag:

https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/proposal-public-interface-declaring-posted-workers_en

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