Seit dem 01.01.2026 gilt für Entsendungen nach Österreich eine geänderte Entgeltgrenze.
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber Arbeitnehmer vor einer Entsendung nach Österreich bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen zur Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren.
Von dieser Registrierungspflicht ausgenommen sind Mitarbeiter, deren Bruttoentgelt in den letzten beiden Entgeltperioden vor Beginn sowie während der Tätigkeit in Österreich nachweislich über der festgelegten Entgeltgrenze liegt. Dies gilt sowohl für Entsendungen als auch für grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassungen.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde die Entgeltgrenze von bislang 7.740,00 Euro auf 8.316,00 Euro angehoben. Voraussetzung für die Befreiung von der Registrierungspflicht ist, dass dieses Entgelt für mindestens zwei Monate nachweislich erreicht wird.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass Mitarbeiter, die bisher von der Registrierungspflicht ausgenommen waren, nun wieder registrierungspflichtig werden, sofern die neue Entgeltgrenze nicht erreicht wird.
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