Neues Meldeportal für Entsendungen nach Island

Die isländischen Behörden stellen seit November 2025 ein neues Online-Portal zur Verfügung, über das Entsendungen von Beschäftigten nach Island gemeldet werden müssen. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für ausländische Unternehmen sicherzustellen.

Über das neue Portal können Unternehmen zentral alle relevanten Daten zur Entsendung erfassen, darunter Informationen zum Unternehmen, zur Tätigkeit, zum Einsatzzeitraum sowie zu den entsandten Personen.

Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die Beschäftigte vorübergehend nach Island entsenden. Einsätze, bei denen die Entsandten länger als zehn Arbeitstage innerhalb von zwölf Monaten tätig sind, sind meldepflichtig. Werden Einsätze für insgesamt mehr als vier Wochen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erbracht, muss zudem eine Vertretungsperson in Island benannt werden – diese kann auch eine der entsandten Personen selbst sein.

Das neue Portal sowie weiterführende Informationen sind auf der offiziellen Webseite der isländischen Behörden unter island.is/posted-workers zu finden.

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