Mindestlohnanhebung in Frankreich

Zum 1. Juni 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich von 12,02 Euro auf 12,31 Euro pro Stunde angehoben. Diese Anpassung ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden. Nach den französischen Entsendevorschriften müssen entsandte Arbeitnehmer während ihres Einsatzes mindestens die in Frankreich geltenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestentgelte erhalten.

Für deutsche Unternehmen dürfte die Anpassung jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Lohnkosten haben, da der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland mit derzeit 13,90 Euro pro Stunde weiterhin über dem französischen Mindestlohn liegt. Unabhängig davon sind weiterhin die geltenden französischen Tarifverträge zu beachten, da diese häufig höheren Mindestlöhne vorsehen als der gesetzliche Mindestlohn und somit für entsandte Arbeitnehmer maßgeblich sein können.

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