Das ist eine gute Nachricht für multinationale Unternehmen und internationale Fachkräfte: Die kanadische Einwanderungsbehörde Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) hat eine erst kürzlich angekündigte Verschärfung der C20-Regelung wieder zurückgenommen.
Was war geplant?
Am 29. Juli 2026 hatte das IRCC neue Vorgaben für Arbeitserlaubnisse im Rahmen der Kategorie „Reciprocal Employment” (C20) veröffentlicht. Die wichtigste Änderung: Ausländische Arbeitnehmer:innen sollten nur dann für eine C20-Arbeitserlaubnis infrage kommen, wenn sie bereits vor der Entsendung nach Kanada bei derselben Organisation außerhalb Kanadas beschäftigt waren.
Diese Änderung hätte den Einsatz der C20-Kategorie erheblich eingeschränkt und die internationale Mitarbeitermobilität vieler Unternehmen erschwert.
Kehrtwende der kanadischen Behörden
Am 6. August 2026 zog IRCC die neue Anforderung jedoch wieder zurück. Die Behörde bestätigte, dass C20-Anträge weiterhin nach den bisherigen Regeln bewertet werden.
Damit gilt:
Antragsteller müssen nicht bereits außerhalb Kanadas bei der Organisation beschäftigt sein, um für die C20-Kategorie berücksichtigt zu werden. Anträge dürfen nicht allein aufgrund eines fehlenden bestehenden Arbeitsverhältnisses im Ausland abgelehnt werden. Multinationale Unternehmen können die erforderliche Gegenseitigkeit weiterhin durch Beschäftigungsmöglichkeiten für kanadische Staatsbürger oder Permanent Residents in ihren internationalen Niederlassungen nachweisen.
Bedeutung für Unternehmen
Die Rücknahme der Verschärfung schafft wieder mehr Planungssicherheit für Unternehmen mit internationalen Standorten. Viele Arbeitgeber nutzen die C20-Kategorie als flexible Alternative zu einer Arbeitserlaubnis mit Labour Market Impact Assessment (LMIA).
Dies ist insbesondere für folgende Bereiche von Bedeutung:
• internationale Entsendungen,
• grenzüberschreitende Personalmobilität,
• interne Versetzungen sowie
• Verlängerungen bestehender Arbeitserlaubnisse.
Die bisherige Praxis bleibt vorerst bestehen.
Was ist die C20-Kategorie?
Die Kategorie „Reciprocal Employment” (C20) ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, in Kanada zu arbeiten, sofern dadurch wechselseitige Beschäftigungsmöglichkeiten für Kanadier oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus geschaffen oder erhalten werden.
Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von Fachwissen, Erfahrungen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern.
Ausblick
Das IRCC hat bislang keine offizielle Begründung für die kurzfristige Rücknahme der verschärften Richtlinie veröffentlicht. Unternehmen und Antragsteller sollten die weitere Entwicklung dennoch aufmerksam verfolgen, da zusätzliche Klarstellungen oder zukünftige Änderungen nicht ausgeschlossen sind.
Fazit:
Die Rücknahme der geplanten Verschärfung ist eine positive Entwicklung für globale Unternehmen und internationale Talente. Die C20-Kategorie bleibt vorerst ein wichtiger und vergleichsweise flexibler Weg, um Fachkräfte nach Kanada zu entsenden und internationale Mobilitätsprogramme umzusetzen.



