EU-Reform verabschiedet – Neue Regelungen in der Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung

Der Rat der Europäischen Union hat heute den Reformentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009 trotz Gegenstimmen aus Dänemark, Luxemburg, Polen und den Niederlanden gebilligt.

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit Beginn des darauffolgenden Monats in Kraft.

Was ändert sich?

Im Fokus der Reform stehen neben der grenzüberschreitenden Tätigkeit die Regelungen im Falle von Arbeitslosigkeit und zur Koordinierung von Pflege- und Familienleistungen.

Welche Änderungen sind für Arbeitgeber besonders wichtig?

  • Für bestimmte Geschäftsreisen entfällt zukünftig die Notwendigkeit einer A1-Bescheinigung.
  • Das Baugewerbe ist von den Vereinfachungsregelungen ausgenommen. Hier gilt die A1-Pflicht weiterhin uneingeschränkt.
  • Die notwendige Vorversicherungszeit bei Neueinstellung und direkter Entsendung wird erhöht, zukünftig ist eine Mindestversicherung in Deutschland von mindestens 3 Monaten erforderlich.
  • Vereinfach des Prozesses zur Ausstellung einer A1-Bescheiniung bei gewöhnlicher Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Die Bescheinigung wird künftig einheitlich für maximal 24 Monate ausgestellt.
  • Der Austausch der Behörden untereinander wird digitalisiert und vereinfacht. Die Kontrollmöglichkeit durch die Behörden wird damit deutlich effektiver und eine rechtskonforme Umsetzung in den Unternehmen noch wichtiger.
  • Für Bearbeitungszeiten der nationalen Behörden sind feste Fristen vorgesehen.

Fazit

Die Reform bringt Erleichterungen für Geschäftsreisen, verschärft aber gleichzeitig die Anforderungen bei Entsendungen und schafft die Voraussetzungen für eine vereinfachte Überwachung und Kontrolle.

Unternehmen haben durch die Übergangsfrist von zwei Jahren ausreichend Zeit, ihre Prozesse zu überprüfen und anzupassen.

Es sind noch Fragen zu den konkreten Änderungen offen? Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung und Anpassung der Prozesse? Sprechen Sie uns gerne an.

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