Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung soll bestehen bleiben

Die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung wurden zuletzt für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2018 übergangsweise von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage hochgesetzt. Ab 2019 würden eigentlich wieder die alten Regelungen greifen, sofern es zu keiner neuen gesetzlichen Regelung kommt. Die Bundesregierung möchte nun mit dem Qualifizierungschancengesetz die höheren Grenzen dauerhaft gesetzlich festsetzen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Sozialversicherungsrecht?
Wir beantworten sie gern.

Kontaktieren Sie uns unter Tel. Nr.: 0561 703 453-0 oder per E-Mail: info@i-a-c.de

Ähnliche Beiträge

Reisehinweise USA

Updates USA-Einreise & Gebührenerhöhungen

Updates bei Einreise in die USA Aller guten Dinge sind drei: Die Bearbeitung von Visaanträgen für Studierende und Austauschbesucher wurde wieder durch die US-Behörden aufgenommen, bei der Einreise an Flughäfen dürfen die Schuhe nun angezogen...
Freizügigkeitsrecht in der EU

Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union

Nachdem der Blick bei vorherigen Visablogbeiträgen eher auf Drittstaaten gerichtet war, bleiben wir heute einmal in Europa. Auch hier gibt es zahlreiche interessante Regelungen für Unternehmen und Mitarbeiter, wovon wir Ihnen einige vorstellen möchten. Grundfreiheiten...

Sondernews/Merkblätter

Neues Meldeportal für Entsendungen nach Island
7. November 2025
International Tax News – Teil 2
26. Oktober 2025
International Tax News – Teil 1
9. Oktober 2025
Indien führt elektronische Einreise-Registrierung ein
6. Oktober 2025
Aktueller Government Shutdown in den USA
2. Oktober 2025
USA verschärfen Visum-Prozess
25. September 2025

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“