Die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung wurden zuletzt für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2018 übergangsweise von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage hochgesetzt. Ab 2019 würden eigentlich wieder die alten Regelungen greifen, sofern es zu keiner neuen gesetzlichen Regelung kommt. Die Bundesregierung möchte nun mit dem Qualifizierungschancengesetz die höheren Grenzen dauerhaft gesetzlich festsetzen.
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