Alle Besucher, die nach Israel reisen und aus Ländern kommen, die von der Visumspflicht befreit sind, müssen ab dem 1. Januar 2025 eine Reisegenehmigung beantragen: ETA-IL (Electronic Travel Authorization to Israel).
Was Sie wissen müssen:
- Es ist obligatorisch, ein ETA-IL zu beantragen, bevor ein Reisender einen Flug nach Israel antritt. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor der Abreise gestellt werden.
- ETA-IL gilt nur für Länder, die von der Visumpflicht befreit sind.
- Bitte denken Sie daran, dass ein ETA-IL keine Arbeitserlaubnis ist!
- Diese Genehmigung ist bis zu 2 Jahre oder bis zum Ablauf des aktuellen Reisepasses gültig – je nachdem, was zuerst eintritt.
- Wenn Sie eine ETA-IL beantragen, können Sie nach Israel reisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten.
Um die ETA-IL zu beantragen, folgen Sie bitte diesem Link: https://israel-entry.piba.gov.il/
Wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft, benötigen Sie keine ETA-IL:
- Der Experte verfügt über ein Online-Arbeitsvisum, das bis zu einem Jahr gültig ist, sowie über ein Multi-Entry-Visum.
- Der Experte verfügt über ein vom Konsulat ausgestelltes Visum für die einmalige Einreise (als Teil eines langfristigen Arbeitsvisums).
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