„Wussten Sie, dass Sie bis zu 4 Jahre in Mexiko bleiben können, mit oder ohne einen mexikanischen Arbeitgeber?“
Die Welt verändert sich ständig, die Globalisierung spielt eine wichtige Rolle in unserem täglichen Leben und seit Corona ist Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Schon vor Corona war Mexiko einer der beliebtesten Orte der Welt für Menschen, die Urlaub machen und gleichzeitig für ihr Unternehmen im Ausland arbeiten wollten. Obwohl dies in vielen Ländern nicht erlaubt ist, bietet Mexiko ein Visum, das es ermöglicht, bis zu 4 Jahre zu bleiben und in Mexiko für einen nicht-mexikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Der Antragsteller muss hierfür über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, ohne einen mexikanischen Arbeitgeber zu haben.
Um einen befristeten Aufenthaltstitel bei wirtschaftlicher Solvenz zu erhalten, benötigen Sie grundlegende Unterlagen wie einen Reisepass, ein biometrisches Foto, ein spezielles Formular mit allgemeinen Angaben und einen Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz. Hierbei gibt es die folgenden Optionen:
- Nachweis von Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 67.387,70 EUR in den letzten zwölf Monaten oder
- Nachweis eines Einkommens von mindestens 4.043,26 EUR netto pro Monat in den letzten 6 Monaten.
Zusätzlich können Sie nach 4 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wobei es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht handelt.
Wenn Sie hingegen ein Stellenangebot bei einem mexikanischen Arbeitgeber haben, müssen Sie vor Ihrer Ankunft in Mexiko ein Visum für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung (NUT) beantragen.
Diese Erlaubnis ermöglicht es Ihnen, bis zu vier Jahre für ein mexikanisches Unternehmen zu arbeiten und Gehalt in Mexiko zu beziehen.
Um dieses Visum ausstellen zu können, muss Ihr Arbeitgeber in Mexiko vor Ihrem Termin im Konsulat eine Arbeitsgenehmigung (NUT) beim Nationalen Migration Institut (INM) beantragen.
Hierbei ist es ebenfalls möglich, nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Kann Ihr Mitarbeiter mit der Arbeitsgenehmigung (NUT) direkt nach der Einreise mit dem Visum in Mexiko arbeiten?
Nein. Diese Erlaubnis ermöglicht nur die Einreise nach Mexiko als potenzieller Arbeitnehmer. Daher wird es erforderlich sein, nach der Ankunft einen Antrag bei den Einwanderungsbehörden (INM) zu stellen, um die Ausstellung der temporären Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Im Anschluss darf die Beschäftigung aufgenommen werden.
Expat-Fakt: Laut der Expat Insider Umfrage 2023 von InterNations ist Mexiko das weltweit führende Ziel, an dem Expats es am einfachsten haben, sich niederzulassen. Mexiko belegt auch den zweiten Platz in Bezug darauf, wo Expats sich am meisten zu Hause fühlen.
Fun Fact: Wussten Sie, dass Mexiko 59 einheimische Maissorten hat?
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