News: Elektronisches Meldeverfahren bei Entsendungen in Abkommensstaaten weiterhin nicht möglich

Erneute Verzögerung bei der Umsetzung des elektronischen Meldeverfahrens bei Tätigkeit in Abkommensstaaten –

A1-Bescheinigungen können seit einigen Jahren digital beantragt werden. Für Abkommensstaaten besteht diese Möglichkeit aktuell jedoch noch nicht.

Die Umsetzung des digitalen Verfahrens war ursprünglich für den 1. Januar 2024 vorgesehen und hat sich bereits auf den 1. Januar 2025 verschoben. Auch dieser Termin kann nicht mehr eingehalten werden. Geplanter Start der digitalen Meldung ist aktuell der 1. Januar 2026.

Notwendige Bescheinigungen sind vorläufig auch weiterhin in Papierform über die entsprechenden Antragsformulare zu beantragen.

Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung und dem hohen Aufwand wegen der Papierform? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und von unserer Erfahrung zu profitieren.

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