Hohe Geldbußen und Dienstleistungsverbot in der Schweiz durch Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit ist in vielen europäischen Ländern grundsätzlich verboten. Oft ist eine Sondergenehmigung erforderlich, um am Sonntag arbeiten zu dürfen.
Im Rahmen einer Kontrolle in der Schweiz wurde ein Unternehmen aufgefordert, Unterlagen zur Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen einzureichen. Aus diesen Unterlagen ging für die Behörden in der Schweiz hervor, dass der Mitarbeitende an einem Sonntag in der Schweiz eine Dienstleistung erbracht hat. In der Schweiz kann Sonntagsarbeit in begründeten Ausnahmefällen von den zuständigen Behörden bewilligt werden. Ohne diese Bewilligung ist Sonntagsarbeit in der Schweiz verboten und kann mit Sanktionen belegt werden. Im vorliegenden Fall droht dem Unternehmen nun eine Verwaltungssanktion von bis zu CHF 30‘000 oder ein Dienstleistungsverbot in der Schweiz von 1-5 Jahren, da für den Sonntag keine Bewilligung eingeholt wurde. Dies wäre für das betroffene Unternehmen existenzbedrohend, da es einen Großteil seiner Dienstleistungen in der Schweiz erbringt.
Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden im europäischen Ausland einsetzen und diese Sonntagsarbeit leisten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich über die lokalen Regelungen zur Sonntagsarbeit zu informieren.
Gerne sind wir Ihnen bei der Recherche behilflich. Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung der entsprechenden Genehmigungen benötigen, steht Ihnen unsere Visaabteilung gerne zu Verfügung.