In Belgien treten ab dem 1. Mai 2024 wichtige Änderungen in der Region Flandern bei der Einwanderungspolitik für ausländische Arbeitnehmer in Kraft.

Viele Vorschriften für Inhaber der Blauen Karte EU, für unternehmensintern versetzte Arbeitnehmer (ICTs) und für ausländische Geschäftsreisende sind erheblich verändert worden.

Zum einen werden die Anforderungen an die Bildungsabschlüsse für innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und für Inhaber einer Blauen Karte EU gelockert. Im IT-Sektor können durch Nachweis von mindestens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre die beiden genannten Aufenthaltstitel auch erworben werden, wenn kein Hochschulabschluss vorliegt. Damit soll der Mangel an IT-Fachkräften in Belgien behoben werden.

Zum anderen wird es für Inhaber einer Blauen Karte EU einfacher, den Arbeitgeber zu wechseln, wobei eine Mitteilung an das regionale Arbeitsministerium innerhalb der ersten 12 Monate ausreicht. Danach ist der Wechsel des Arbeitgebers ohne entsprechende Mitteilung möglich.

Die Gehaltsanforderung für die Erteilung einer Blauen Karte EU wurde auf 60.621 EUR für das Jahr 2024 erhöht.

Auch für Geschäftsreisende nach Belgien werden ab dem 1. Mai 2024 Lockerungen in Kraft treten:

Ein wichtiger Aspekt der Änderungen ist die Ausweitung der Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis. Verschiedene Tätigkeiten werden im Rahmen einer Geschäftsreise in den flämischen Teil von Belgien ab Mai 2024 ohne weitere Zustimmung möglich sein:

  • Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Geschäftstreffen, Handelsmessen und Ausstellungen
  • Aushandeln von Geschäftsvereinbarungen
  • Beteiligung an Audits in den Bereichen Vertrieb, Marketing, interne Audits und Kundenaudits
  • Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten
  • Teilnahme an oder Durchführung von Schulungen
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Tourismus
  • Übersetzungs- und Dolmetscherdienste

Arbeitgeber müssen weiterhin die Dauer des Aufenthalts ihrer Mitarbeitenden in Belgien überwachen und sicherstellen, dass die festgelegte Regel von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen eingehalten wird.

Für Berufe mit Fachkräftemangel müssen Arbeitgeber, die Personen für mittelqualifizierte Mangelberufe einstellen wollen, nun Unterlagen über die Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen der Bewerber vorlegen, die vom regionalen Arbeitsministerium (VDAB) geprüft werden. Es wird erwartet, dass diese zusätzliche Anforderung das interne Verwaltungsverfahren verlängern wird. Hierfür bitte genügend Zeit in Bewerbungs- und Anstellungsprozessen einplanen!

Eine weitere Erschwernis tritt für das Arbeitsmarkttestverfahren in Kraft: Stellenangebote müssen nun mindestens neun Wochen lang innerhalb der letzten vier Monate vor der Bewerbung veröffentlicht werden. Die Stellenausschreibungen müssen sowohl auf dem Portal von EURES (Europäisches Stellenportal) – als auch auf der VDAB-Website (VDAB- Portal des öffentlichen Arbeitsamtes für die Region Flandern) erscheinen. Die Regierung wird nur noch Bewerbungen für Arbeitsmarkttests für Stellen akzeptieren, die vom VDAB als Mangelberufe eingestuft werden, was die Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer möglicherweise einschränkt.

Jedes Jahr wird die Liste mit den als Mangelberufen eingestuften Berufen aktualisiert, in der sogenannten „Knelpuntberoepen“ Liste. Die Top 10 der Mangelberufe laut dieser Liste sind im Jahr 2024 die folgenden Berufe: Technisch-industrieller Installateur/Mechaniker, Pflegekräfte, Putzkräfte für private Haushalte, Bauleiter, Automatisierungstechiker, Instandhaltungsmechaniker, Mitarbeiter im Obstanbau, Buchhaltung/ Accounting, Straßenbauarbeiter und Statiker.

Ziele der vorgestellten Maßnahmen der Regierung von Flandern in Belgien ist insbesondere die Angleichung an die europäische Hochqualifizierten-Richtlinie.

Erwartet wird hierbei, dass in den anderen Teilbereichen von Belgien (Brüssel und Wallonien) die überarbeitete EU-Richtlinie für die Blaue Karte EU in ähnlicher Weise umgesetzt wird. Die Rechtsvorschriften in diesen Bereichen werden voraussichtlich im dritten Quartal 2024 verabschiedet und in Kraft treten. Zum anderen zielen die Maßnahmen darauf ab, ausländische Staatsangehörige erst dann zur Arbeit in Belgien zuzulassen, wenn Kapazitäten aus dem belgischen und europäischen Arbeitsmarkt bereits erschöpft sind.

 

Quellen: Fragomen – click here

Econonic Times India: https://economictimes.indiatimes.com/nri/work/belgium-announces-major-changes-to-immigration-policy-for-foreign-workers-effective-may-1/articleshow/109119758.cms?from=mdr

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