Änderungen BTP-Karte
Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau tätig sind und ihr Personal nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit einen kostenpflichtigen Berufsausweis, die BTP-Karte, zu beantragen. Diese Karte muss auf der Baustelle in Frankreich mitgeführt werden.
Im Rahmen eines Dekretes wurden folgende Änderungen bzgl. der Beantragung sowie Verwaltung der BTP-Karten beschlossen:
Ab dem 01. April 2024 muss nicht mehr für jede einzelne Entsendung eine neue BTP-Karte beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der BTP-Karte für nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer wird für ab dem 01. April 2024 beantragte Karten auf fünf Jahre verlängert. Während dieser fünf Jahre können dieser Karte beliebig viele Entsendungen nach Frankreich zugeordnet werden. In Zeiten, in denen sich der Arbeitnehmer nicht in Frankreich befindet, ist die Karte deaktiviert. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel während der Gültigkeitsdauer der Karte muss kein neuer Antrag auf Ausstellung einer BTP-Karte gestellt werden. Die auf der Karte gespeicherten Daten müssen jedoch durch den neuen Arbeitgeber vor der Entsendung aktualisiert werden.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der BTP-Karte oder Unterstützung bei Ihren Entsendungen nach Frankreich?
Sprechen Sie uns gerne an. Mit unserem Meldetool Easy-Access vereinfachen wir Ihnen den komplizierten Meldeprozess.