Einführung UBO-Register im Januar 2020 in den Niederlanden

Gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Die Niederlande führen ein zentrales Register für alle natürlichen Personen ein, die wirksamen Einfluss auf Gesellschaften nehmen können.

Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (EU-Richtlinie 2018/843) vom 30. Mai 2018, in Kraft getreten am 9. Juli 2018, soll das geschaffene präventive System verbessert werden, damit Geldwäschepraktiken und Terrorismusfinanzierung noch wirksamer bekämpft werden können. Dazu sollen finanzielle Transaktionen in und durch die EU-Mitgliedstaaten transparenter werden.

Um diese Transparenz zu erwirken, sollen natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft oder anderen juristischen Person halten, mehr als 25% der Stimmrechte in dieser Organisation besitzen oder auf andere Weise einen wirksamen Einfluss auf die Organisation ausüben können (UBO’s), in den Niederlanden zukünftig im sogenannten UBO-Register registriert werden.

UBO‘s von ausländischen Unternehmen werden allerdings nicht im Register aufgenommen. Das gilt auch für juristische Personen mit einer Zweigniederlassung in den Niederlanden. Für diese Organisationen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem sie gegründet wurden. In den Niederlanden wird das UBO-Register als Teil des Handelsregisters von der Kamer van Koophandel geführt werden.

Das Register erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Anforderungen der Datenschutzverordnung (Algemene Verordening Gegevensbescherming). Ausgangspunkt ist, dass ein Teil der Daten öffentlich zugänglich ist und ein anderer Teil nicht.

Bei den nicht-öffentlichen Daten geht es beispielsweise um Geburtsdatum, Geburtsort, Privatadresse und Ausweiskopie eines UBO’s. Diese Daten stehen nur den zuständigen Behörden wie zum Beispiel Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzamt zur Verfügung.

Bei den öffentlich zugänglichen Daten geht es um Vor- und Nachname, Geburtsmonat und -Jahr, Nationalität und den Wohnsitzstaat des UBO’s sowie um Art und Umfang seines wirtschaftlichen Interesses. Diese Daten kann zukünftig jeder, allerdings kostenpflichtig, einsehen.

Das Gesetz bezüglich des UBO-Registers ist am 10. Januar 2020 in Kraft getreten. Organisationen, die bereits im Handelsregister eingetragen sind, haben dann noch anderthalb Jahre Zeit um ihre UBO’s eintragen zu lassen. An der Eintragung sind keine Kosten verbunden.

Quelle: Niederländisches Wirtschaftsrecht Januar 2020

Ähnliche Beiträge

Aktuelle Informationen zur Einreise USA Freiheitsstatue und Skyline New York

USA: USCIS plant Gebührenerhöhung

Die US-Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) hat im Januar 2023 einen neuen Regelungsvorschlag (Notice of Proposed Rulemaking) zur Anpassung bestimmter Gebühren für Anträge auf Einwanderungs- und Einbürgerungsleistungen veröffentlicht. Dieser Vorschlag wird insgesamt...
German Business Awards 2021 Siegel IAC Unternehmensberatung

EU German Business Awards – IAC Unternehmensberatung GmbH ist “Most Client-Focused Human Resources Firm 2021”

Bereits zum fünften Mal verleihen die EU Business News die German Business Awards. Mit dieser Auszeichnung nutzen sie die Gelegenheit, den Fleiß und die Anstrengungen von Einzelpersonen und Unternehmen in Deutschland anzuerkennen.

Sondernews/Merkblätter

Trends – Challenges – Chances im Global Mobility Management
17. April 2024
Bergfest in Kassel
8. April 2024
Frohe Ostern!
31. März 2024
Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024
Aus der Praxis – Sonntagsarbeit in der Schweiz
7. März 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X