Großbritannien: Unterhaus beschließt das Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte

Ab Januar 2021 soll in Großbritannien die bislang geltende Freizügigkeit von Arbeitskräften aus Europa durch ein tragfähiges und faires Zuwanderungssystem ersetzt werden.

Freizügigkeit bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Neben dieser aufenthaltsrechtlichen Komponente bedeutet Freizügigkeit im Binnenmarkt, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, also unselbständig oder selbständig, dauerhaft oder vorübergehend tätig zu sein.

Dreieinhalb Monate nach dem Brexit beschließt Großbritannien die Beendigung der Freizügigkeit und die Unterstellung von EU-Bürgern unter britische Einwanderungskontrollen. Der Gesetzentwurf soll das neu angekündigte britische Punktesystem zur Einwanderung ab dem 1. Januar 2021 ermöglichen. Dies soll zu einem solideren und gerechteren Einwanderungssystem für das gesamte Vereinigte Königreich führen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Januar 2021 Arbeitskräfte und ihre Familienmitglieder aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz keinen freien Zugang mehr zum britischen Arbeitsmarkt haben. Außerdem sieht er Folgebefugnisse vor, die es der Regierung erlauben, Primär- oder Sekundärrecht infolge oder im Zusammenhang mit der Beendigung der Freizügigkeit zu verändern. Dabei bleibt der Status der irischen Bürger unberührt. Dies bedeutet, dass irische Staatsbürger keine gesonderte Erlaubnis benötigen, um nach dem Ende der Freizügigkeit in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort zu bleiben.

Bislang ist noch nicht bekannt, wie das neue Zuwanderungssystem aussehen und funktionieren soll. Der Gesetzentwurf präzisiert keine genauen Kriterien für die Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte nach Großbritannien. Weitere Informationen zum Punktesystem werden später im Laufe des Jahres in den neuen Einwanderungsbestimmungen veröffentlicht und aufgeführt.

Hinwies der IAC GmbH:

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Beendigung der Freizügigkeit neue Regelungen für das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht ergeben werden. Wir stehen Ihnen mit unseren Services und Beratungsleistung gern bei der Entwicklung einer neuen Entsendestrategie nach Großbritannien zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.

 

Quellen:

https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/885734/2020-04-20_RPC-HO-4461_1__-_Immigration_and_Social_Security_Co-ordination_2020_opinion.pdf

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html

https://www.gov.uk/government/news/landmark-immigration-bill-to-end-free-movement-introduced-to-parliament

 

 

 

 

 

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