Staatspräsident Emmanuel Macron und Premier Édouard Philippe haben am Donnerstag, 7. Mai 2020, verkündet, dass das Confinement aufgehoben wird. Das Déconfinement startet tatsächlich am 11. Mai 2020.
Dies wird sehr kontrovers diskutiert. Doch die Regierung will an ihrem Kurs festhalten. Auch beim Déconfinement gilt in Frankreich noch der Ausnahmezustand.
Ab 11.05.2020 beginnt schrittweise die Rückkehr zur Normalität. Im ersten Schritt ist es den Franzosen wieder möglich Ihre Wohnung uneingeschränkt zu verlassen und sich mit bis zu 10 Personen zu treffen. Weiterhin ist der französische Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Darüber hinaus dürfen alle Geschäfte den Betrieb wiederaufnehmen und auch der Schulbetrieb soll schrittweise wieder starten.
Trotz der ersten Lockerungen bleiben Beschränkungen im Gastgewerbe und in Unterhaltungsbranche weiterhin bestehen. Von Reisen über 100 Kilometer ohne triftigen Grund wird abgeraten und auch der Zugverkehr ist weiterhin stark eingeschränkt.
Als Öffnungsstrategie führt Frankreich das „green-zone travelling“ ein. Dabei wird eine digitale Karte der Départements in Abhängigkeit der Corona Fallzahlen in grüne und rote Zonen eingeteilt. Am Donnerstag, 30. April, stellte das Ministère des Solidarités et de la Santé (Gesundheitsministerium) seine erste Karte dazu vor. Sie wird seitdem täglich abends aktualisiert. Das Département steht auf Grün: Das Virus ist auf dem Rückzug, das Déconfinement kann erfolgen. Das Département ist rot markiert: Die Situation ist kritisch. Das Déconfinement wird langsamer oder mit Einschränkungen erfolgen.
Wichtig: Auch nach dem Déconfinement ist weiterhin einen triftigen Grund für die Einreise nach Frankreich notwendig.
Reisen von Deutschland nach Frankreich:
Eine Quarantänepflicht besteht für EU-Bürger bei der Rückkehr nach Frankreich nicht, so der Gesundheitsminister. Er hatte es ursprünglich geplant, musste es aber auf Druck von Öffentlichkeit und EU zurücknehmen.
Hinweis der IAC GmbH:
Bitte beachten Sie, dass bei möglichen geschäftlichen Reisen nach Frankreich die EU-Melde- und Registrierungspflichten eingehalten werden müssen sowie eine gültige A1-Entsendebescheinigung mitgeführt werden muss. Wir stehen Ihnen mit unseren Service gern für die Absetzung der Meldung sowie die Organisation der A1 Bescheinigung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.
Quellen:
Die Karte ist unter: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus auffindbar
https://www.tagesschau.de/ausland/frankreich-corona-lockdown-101.html
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/lockerungen-frankreich-coronavirus-1.4900602
https://dobetter.esade.edu/en/green-zones-covid-19