Für Reisende in die USA, die mit ESTA einreisen können, ist folgende Nachricht wichtig und zu beachten:
Die US-Behörden haben Kuba am 12. Januar 2021 als sogenannten „State Sponsor of Terrorism“ (SST) erklärt. Das bedeutet für Sie als Antragstellende, die am Programm für die 40 Länder, die am visumfreien Reisen (Visa Waiver Programm/VWP) teilnehmen können und die über das elektronische Antragssystem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ihren Einreiseantrag für die USA stellen, folgendes:
Wenn Sie am oder seit dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sind, können und dürfen Sie nicht mehr das elektronische Antragsverfahren ESTA für die Einreise in die USA nutzen. Da die Frage nach vorherigen Kuba-Reisen bisher nicht bei der Beantragung gestellt wird, kann rein technisch dennoch die ESTA-Genehmigung beantragt werden, allerdings führt dies zu einer Verweigerung der Einreise in die USA.
Sollten Sie ein Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft von Kuba und eines am VisaWaiverProgramm beteiligten Landes sein, kann ebenso die Einreise mit einer ESTA-Genehmigung nicht mehr erfolgen.
Zu Einreiseverboten oder Abschiebungen aus den USA kann es kommen, wenn Sie Angaben verschweigen oder Falschangaben machen. Eine bereits erteilte ESTA-Genehmigung kann widerrufen oder die Einreise verweigert werden, wenn dies im Nachhinein festgestellt wird.
Im Falle einer Kuba-Reise oder der kubanischen Staatsangehörigkeit müssen Sie demnach ein Visum beantragen, wenn Sie in die USA einreisen möchten. In der Regel handelt es sich um ein Businessvisum (B1), Tourismusvisum (B2) oder ein B1/B2 Visum. Zur Beantragung dieser verschiedenen Visaarten planen Sie eine ausreichende Bearbeitungszeit mit Interviewbesuch beim Konsulat oder Botschaft der USA ein.
Bitte kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
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