Neue Visumkategorie für Italien

Das Digital Nomad Visum

Die Verbreitung des Digital Nomad Visums nimmt weiter zu. Nun können Drittstaatsangehörige dieses Visum auch (ebenfalls möglich in Japan) in Italien beantragen. Bei einem Digital Nomad Visum handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Remote-Beschäftigung im Gastland für einen ausländischen Arbeitgeber berechtigt.

In Italien wurde das Digital Nomad Visum am 04. April 2024 eingeführt. Berechtigt sind hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die sich in Italien bis zu 12 Monate aufhalten und von dort einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer Beschäftigung aus dem Homeoffice für einen ausländischen Arbeitgeber nachgehen können.

Weitere Voraussetzungen sind ein Mindesteinkommen von derzeit ca. 28.000 Euro pro Jahr, der Abschluss einer Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt, der Nachweis einer Unterkunft in Italien und mindestens sechs Monate Berufserfahrung als digitaler Nomade oder als Remote Worker.

Zunächst wird das Digital Nomad Visum bei der italienischen Auslandsvertretung am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers beantragt. Nach der Einreise mit dem Visum muss dieses innerhalb von 8 Tagen in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Außerdem können auch Angehörige (Ehegatten und minderjährige Kinder) ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs erhalten. Zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Hauptantragsteller und seiner Familie muss der Betrag über dem o.g. Mindesteinkommen liegen.

Das Digital Nomad Visum kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

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