Litauen unterzeichnet als 21. Staat das Telearbeitsübereinkommen
Das Multilaterale Rahmenabkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit gilt seit dem 1. Mai 2024 auch für Litauen und ermöglicht es Arbeitnehmern, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnsitzstaat zu verbringen und gleichzeitig im Arbeitgeberstaat sozialversicherungspflichtig zu bleiben.
Neben Deutschland haben die Schweiz, Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Tschechien, Liechtenstein, die Slowakei, Finnland, Norwegen, Frankreich, Polen, Spanien, Portugal, Malta, Kroatien, Slowenien, Italien und Schweden das Übereinkommen bereits unterzeichnet.
Estland, Irland und Ungarn beabsichtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Vereinigte Königreich und Dänemark haben angekündigt, das Übereinkommen nicht zu unterzeichnen.
Haben Sie Fragen zum Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung von Entsendebescheinigungen oder Ausnahmevereinbarungen? Sind die Themen Telearbeit und Remote Work im Ausland für Sie interessant? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!