Wegfall von Steuervorteilen für Expatriates in den Niederlanden

Expatriates, die vor ihrem Umzug in die Niederlande mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben, profitierten in den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen von einer steuerlichen Begünstigung, der sog. Expat-Regelung (30%-Regelung). Die steuerlichen Vorteile dieser niederländischen Regelung werden ab 2025 jedoch teilweise abgeschafft. Insbesondere entfällt ab 2025 die Option zur partiellen ausländischen Steuerpflicht, die für bestimmte Einkunftsarten wählbar war.

Die niederländische 30%-Regelung richtet sich an qualifizierte Expatriates mit spezifischem Fachwissen und ermöglicht dem niederländischen Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung von sog. extraterritorialen Kosten (wie z. B. Umzugskosten und höhere Lebenshaltungskosten) von bis zu 30 % des Bruttolohns.

Bisher konnten Arbeitnehmer, die unter diese Regelung fielen, auch von einer Option zur partiellen ausländischen Steuerpflicht profitieren. Dabei wurden Einkünfte aus wesentlichen Zinsen (Box 2) und Einkünfte aus Ersparnissen und Investitionen (Box 3) als im Ausland steuerpflichtig behandelt. Seit dem 1.1.2025 ist diese Option zur partiellen ausländischen Steuerpflicht nicht mehr möglich. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung: Arbeitnehmer, die bereits vor 2024 die Expat-Regelung genutzt haben, können noch bis 2026 zur partiellen ausländischen Steuerpflicht optieren.

Außerdem ist vorgesehen, die steuerfreie Erstattungsmöglichkeit im Rahmen der Expat-Regelung ab 2027 von 30% auf 27% des Bruttolohns zu senken. Zudem wird die Mindestgehaltsgrenze, die eine der Voraussetzungen für die Anwendung der begünstigenden Expat-Regelung ist, jährlich erhöht.

Der Wegfall der Option zur partiellen ausländischen Steuerpflicht betrifft Expatriates mit erheblichen ausländischen Investitionen oder erheblichen ausländischen Beteiligungen. Besonders betroffen sind US-Bürger und Green-Card-Inhaber, da sie – aufgrund des US-Steuersystems – ohnehin weltweit einkommensteuerpflichtig sind.

Vor allem ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung in die Niederlande entsenden, sollten diese Änderungen im niederländischen Steuerrecht im Blick haben, um etwaige Mehrkosten, die durch eine höhere niederländische Steuerbelastung ihrer Arbeitnehmer entstehen, einzuplanen.

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