Das Ministerium für Arbeit in Singapur (Ministry of Manpower, kurz MOM) hat Änderungen an den Regelungen zum Employment Pass und S-Pass angekündigt, um die Stabilität der Arbeitskräfte zu verbessern und die wirtschaftlichen Ziele des Landes zu unterstützen. Diese Anpassungen treten zwischen dem 1. Juli und dem 1. September 2025 in Kraft.
Der S-Pass ist eine Arbeitsgenehmigung in Singapur, die es Arbeitgebern ermöglicht, qualifizierte ausländische Arbeitskräfte einzustellen, die die Kriterien für den Employment Pass (EP) nicht erfüllen. Der S-Pass richtet sich hauptsächlich an Associate Professionals und Technicians (APTs) und unterliegt bestimmten Quoten und Abgaben. Diese werden wie folgt angepasst:
- Erhöhte Mindestqualifikationsgehälter: Das Mindestgehalt für S-Pass-Inhaber wird auf mindestens 3.300 SGD (EUR 2.284,47*) angehoben und für den Finanzdienstleistungssektor auf mindestens 3.800 (EUR 2.630,60*) SGD.
- Erhöhte S-Pass-Abgaben: Ab dem 1. September 2025 steigt die Grundabgabe für den S-Pass von 550 SGD (EUR 380,75*) auf 650 SGD (EUR 449,97*).
Der Employment Pass (EP) ist eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Fachkräfte, Manager und Führungskräfte, die in Singapur arbeiten möchten. Im Unterschied zum S-Pass gibt es beim Employment Pass keine Abgaben. Das Mindestgehalt für den Employment Pass wird ebenfalls angepasst und beträgt mindestens 5.000 SGD (EUR 3,461,32*) für neue Bewerber und 5.600 SGD (EUR 3.876,68*) für den Finanzdienstleistungssektor.
Als international tätige Unternehmensberatung für Global Mobility Themen unterstützen wir Sie gerne bei der Navigation durch diese neuen Regelungen. Kontaktieren Sie uns!
* Stand 28.3.25